Wirbeltiere haben Gefühle | Die gesetzliche Lage zum Tierschutz in Deutschland

Schützen | Vom 12.04.22

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Wirbeltiere haben Gefühle | Die gesetzliche Lage zum Tierschutz in Deutschland

Titelbild: r.classen | shutterstock

Die gesetzliche Lage zum Tierschutz in Deutschland. Tierschutz geht uns alle an! Großbritannien hat angekündigt, die dortigen Tierschutzgesetze zu verschärfen. Dies betrifft alle Bereiche: Haustiere, Nutztiere und auch Wildtiere. Doch wie sieht es eigentlich bei uns aus? Wir wollen dir aufzeigen, in welchen Bereichen es bereits strenge Gesetze gibt und wo wir noch nacharbeiten können aus Liebe zum Tier!

Tiere sind fühlende Lebewesen

Anfang Mai 2021 kündigte die britische Regierung an, ihr Tierschutzgesetz zu verschärfen. Die zentrale Aussage des Gesetzesentwurfs ist: Alle Tiere, die eine Wirbelsäule besitzen, können Gefühle, Emotionen und auch Schmerz empfinden. Auf dieser Grundlage soll sich künftig vieles ändern. Doch was sieht das deutsche Tierschutzgesetz vor?

Auch in Deutschland wird einigen Tieren ein Schmerzempfinden zugesprochen. Der erste Paragraph des Tierschutzgesetzes besagt, dass einem Tier nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schäden zugefügt werden darf. Als vernünftiger Grund wird beispielsweise die Tötung von Schlachttieren zur Gewinnung von Fleisch verstanden. Allerdings wird im deutschen Tierschutzgesetz nicht von Emotionen und Gefühlen gesprochen. Der britische Gesetzesentwurf geht damit einen Schritt weiter.

Strafe für Tierquälerei

Wer in Deutschland mutwillig ein Tier quält oder ihm Schmerzen zufügt, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In Großbritannien kann Tierquälerei künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Das bisherige Strafmaß betrug 6 Monate.

Nerzfarmen sind in Deutschland nicht verboten.

Bild: An inspiration | shutterstock

Pelzimporte sollen verboten werden

Pelze sind out, überflüssig und ihre Produktion erzeugt Tierleid. Das Importieren von Pelzen soll im Vereinigten Königreich künftig unter Strafe stehen. Ein ähnliches Verbot sieht das deutsche Tierschutzgesetz aktuell jedoch nicht vor. Lediglich der Handel mit Hunde- und Katzenfell ist europaweit untersagt.

Pelzfarmen sind in Deutschland nicht verboten, jedoch mittlerweile kaum rentabel, denn die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht hohe Standards für die Haltung von Nerzen, Füchsen und anderen Pelztieren vor. Als Folge dessen wurden alle Pelzfarmen in Deutschland mittlerweile geschlossen.

Hauskatzen müssen gechippt sein

Der britische Gesetzentwurf sieht ein Gebot des Einsetzens von Transpondern (Mikrochips) bei allen Katzen vor. In Deutschland ist man bisher nur in Berlin durch die sogenannte Katzenschutzverordnung gezwungen, seine freilaufende Katze zu chippen. Der Chip hat einen Vorteil: Verläuft sich deine Katze oder erleidet einen Unfall, kann sie über das Auslesen des Chips eindeutig identifiziert und die Besitzer:innen kontaktiert werden.

Geschlachtete Schweine am Haken.

Bild: BlackRiv | pixabay

Betäuben von Schweinen

Bevor ein Schwein geschlachtet werden kann, muss es nach Vorgaben der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung betäubt werden. In Deutschland ist zur Fehlerminimierung gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geschulte Fachleute das Betäuben und Schlachten vornehmen dürfen. Es sind zwei Betäubungsverfahren erlaubt.

Die Kohlendioxidbetäubung ist ein automatischer Vorgang. Hierbei werden die Schweine meist in Gruppen in eine Kammer geführt, in der eine hohe CO₂-Sättigung herrscht. Das Einatmen des Gases führt nach einiger Zeit zum Bewusstseinsverlust. 

Bei der elektrischen Betäubung werden die Tiere mittels eines Stromstoßes durch das Gehirn betäubt. Dies verursacht einen Epilepsie-ähnlichen Anfall, der ebenfalls mit Bewusstlosigkeit einhergeht. Sind die Tiere vollständig betäubt, werden sie anschließend durch Blutentzug getötet, also geschlachtet.

Beide Methoden sind leider nicht fehlerfrei und es kann trotzdem vorkommen, dass Tiere geschlachtet werden, die nicht vollständig betäubt sind. Die Fehlerquote ist dabei bei automatischen Betäubungsanlagen weitaus höher als bei manuellen Betäubungen. Deshalb möchte Großbritannien das Betäuben mit CO₂ bei der Schweineschlachtung verbieten.

Transport von Tieren

In Großbritannien soll es zukünftig verboten sein, lebende Tiere zum Mästen und Schlachten zu exportieren. Zudem sollen die Vorschriften für die Nutztierhaltung und Tiertransporte innerhalb des Landes zum Wohl der Tiere strenger werden. Auch hier hinkt Deutschland bisher hinterher: So exportieren wir Nutztiere ins Ausland, um sie dort günstiger schlachten zu können. Hierbei bleibt trotz Vorschriften häufig der Tierschutz auf der Strecke, da die Tiere teilweise über Tage beengt in Lastwagen ausharren müssen.

Affen als Haustiere

Des Weiteren steht auf der Agenda vom Vereinigten Königreich, dass Primaten nicht mehr als Haustiere gehalten werden sollen. In Deutschland ist es weiterhin möglich, Affen in privaten Haushalten zu halten. Allerdings gibt es strenge Auflagen. So muss man verschiedene Behörden kontaktieren, die Unterbringung von einem Experten abnehmen lassen und einen Sachkundenachweis erbringen.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, in welcher Form dieser Gesetzesentwurf in Großbritannien letzten Endes umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die (Nutz-) Tierhaltung hat. Und obwohl die deutsche Gesetzeslage an einigen Stellen keine Verbote vorsieht, wird versucht, durch strenge Regeln das Wohl der Tiere zu sichern. Also auch bei uns wird das Tierwohl ernst genommen!


Das confidu-Magazin wird von unseren Tierärzt:innen nach aktuellem wissenschaftlichen Standard verfasst. Die Artikel ersetzen keine tierärztliche Diagnose, sondern sollen dir Erstinformationen zu vielen Themen rund um dein Tier liefern. Bei spezifischen Fragen zu deinem Tier, beraten unsere Tierärzt:innen dich gern über die confidu App.


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